Wird der Solidaritätszuschlag mit 5,5% vom Bruttolohn errechnet?

Antwort

Der Solidaritätszuschlag wird nicht direkt vom Bruttolohn, sondern von der Einkommensteuer berechnet. Er beträgt 5,5% der Einkommensteuer, die auf das zu versteuernde Einkommen entfällt. Der Zuschlag wurde ursprünglich zur Finanzierung der deutschen Einheit eingeführt und ist seit 2021 für die meisten Steuerzahler entfallen, bleibt jedoch für Besserverdienende bestehen.

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