Ja, Kontoführungsgebühren kannst du in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) als Betriebsausgaben angeben, sofern das Konto betrieblich genutzt wird. Das gilt auch, wenn du das K... [mehr]
Ja, Software kann bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) als geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) behandelt werden, wenn die Anschaffungskosten 800 Euro netto (952 Euro brutto) nicht überschreiten. In diesem Fall kann die Software im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben werden. Liegen die Kosten über diesem Betrag, muss die Software über die reguläre Nutzungsdauer abgeschrieben werden.
Ja, Kontoführungsgebühren kannst du in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) als Betriebsausgaben angeben, sofern das Konto betrieblich genutzt wird. Das gilt auch, wenn du das K... [mehr]
Als Einzelunternehmer kannst du grundsätzlich einen Laptop, den du für dein Unternehmen nutzt, als Betriebsausgabe in deiner Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) absetzen – un... [mehr]