Gilt für die Zuordnung für GWG der Preis pro Stuhl bei zwei gekauften Stühlen als Selbstständiger?

Antwort

Bei der Zuordnung für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) gilt der Gesamtpreis der Anschaffung. Wenn der Preis pro Stuhl unter der GWG-Grenze liegt (in Deutschland aktuell 800 Euro netto), kannst du die Stühle als GWG behandeln. Wenn der Gesamtpreis der beiden Stühle jedoch über dieser Grenze liegt, musst du sie als reguläre Wirtschaftsgüter aktivieren und über die Nutzungsdauer abschreiben.

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