Welcher Paragraf der Abgabenordnung regelt den Antrag auf Änderung?

Antwort

Der Antrag auf Änderung von Steuerbescheiden ist in der Abgabenordnung (AO) im § 172 geregelt. Dieser Paragraf behandelt die Voraussetzungen und das Verfahren für die Änderung von Bescheiden, wenn sich nachträglich neue Tatsachen oder Beweismittel ergeben.

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