Muss ein Kleinunternehmer eine Zahllast im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung angeben?

Antwort

Ja, ein Kleinunternehmer muss im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung die voraussichtlichen Umsätze und Gewinne angeben. Diese Angaben sind notwendig, um die steuerliche Erfassung korrekt durchzuführen und die Einstufung als Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG zu prüfen.

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