Unter Punkt 5 „Empfangsbevollmächtigte(r) für alle Steuerarten“ im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ist **nicht** automatisch die eigene Person gemeint. Hier trägst du... [mehr]
Ja, ein Kleinunternehmer muss im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung die voraussichtlichen Umsätze und Gewinne angeben. Diese Angaben sind notwendig, um die steuerliche Erfassung korrekt durchzuführen und die Einstufung als Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG zu prüfen.
Unter Punkt 5 „Empfangsbevollmächtigte(r) für alle Steuerarten“ im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ist **nicht** automatisch die eigene Person gemeint. Hier trägst du... [mehr]
Als Psychotherapeutin in Ausbildung (PiA) musst du im **Fragebogen zur steuerlichen Erfassung** angeben, ob du die **Soll-** oder **Istversteuerung** der Entgelte anwenden möchtest. Das betrifft... [mehr]