Als Psychotherapeutin in Ausbildung (PiA) musst du im **Fragebogen zur steuerlichen Erfassung** angeben, ob du die **Soll-** oder **Istversteuerung** der Entgelte anwenden möchtest. Das betrifft... [mehr]
Unter Punkt 5 „Empfangsbevollmächtigte(r) für alle Steuerarten“ im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ist **nicht** automatisch die eigene Person gemeint. Hier trägst du nur dann jemanden ein, wenn du eine andere Person oder ein Unternehmen bevollmächtigst, für dich den gesamten Schriftverkehr mit dem Finanzamt zu übernehmen (z. B. einen Steuerberater oder eine andere Vertrauensperson). Wenn du selbst alle Schreiben vom Finanzamt erhalten möchtest und keine andere Person bevollmächtigst, lässt du dieses Feld einfach **frei**. Du selbst bist dann der direkte Ansprechpartner für das Finanzamt. Weitere Informationen findest du auch auf der offiziellen Seite des Bundesministeriums der Finanzen: [Fragebogen zur steuerlichen Erfassung – Ausfüllhilfe](https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Steuern_National/Fragebogen_steuerliche_Erfassung/fragebogen_steuerliche_erfassung_node.html)
Als Psychotherapeutin in Ausbildung (PiA) musst du im **Fragebogen zur steuerlichen Erfassung** angeben, ob du die **Soll-** oder **Istversteuerung** der Entgelte anwenden möchtest. Das betrifft... [mehr]