Kfz-Steuer nachzahlen: Kosten oder neutrale Aufwendungen?

Antwort

Die Kfz-Steuer für betrieblich genutzte Pkw zählt zu den neutralen Aufwendungen, da sie nicht direkt mit der Erzielung von Einnahmen verbunden ist. Sie wird in der Regel als Betriebsausgabe erfasst, die die steuerliche Belastung des Unternehmens beeinflusst. Die Nachzahlung der Kfz-Steuer für das letzte Geschäftsjahr sollte daher in der Buchhaltung als Aufwand verbucht werden, der das Ergebnis des Unternehmens mindert.

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