Jährlich üblicherweise anfallender Erhaltungsaufwand im Zusammenhang mit vermieteten Immobilien ist in der Steuererklärung in der **Anlage V (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtu... [mehr]
Nein, die Grunderwerbsteuer ist keine Ertragssteuer. Sie gehört zu den Verkehrsteuern und wird beim Erwerb von Grundstücken und Immobilien erhoben. Die Höhe der Grunderwerbsteuer variiert je nach Bundesland in Deutschland. Ertragssteuern hingegen sind Steuern, die auf den Ertrag oder das Einkommen einer Person oder eines Unternehmens erhoben werden, wie zum Beispiel die Einkommensteuer oder die Körperschaftsteuer.
Jährlich üblicherweise anfallender Erhaltungsaufwand im Zusammenhang mit vermieteten Immobilien ist in der Steuererklärung in der **Anlage V (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtu... [mehr]