Gewerbesteuerhinzurechnung bei unechtem Factoring?

Antwort

Bei unechtem Factoring handelt es sich um eine Finanzierungsform bei der ein Unternehmen seine Forderungen an einen Factor verkauft, jedoch weiterhin das Risiko des Forderungsausfalls trägt. In Bezug auf die Gewerbesteuerhinzurechnung ist es wichtig zu beachten, dass bestimmte Aufwendungen, die im Rahmen des Factoring entstehen, hinzugerechnet werden müssen. Gemäß § 8 Nr. 1 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) sind bei der Ermittlung des Gewerbeertrags bestimmte Aufwendungen hinzuzurechnen, darunter auch Zinsen und ähnliche Aufwendungen. Bei unechtem Factoring können die Kosten, die durch die Übertragung der Forderungen entstehen, als Zinsen betrachtet werden, was zu einer Hinzurechnung führen kann. Die genaue Auswirkung auf die Gewerbesteuer hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Höhe der Kosten und der spezifischen vertraglichen Regelungen im Factoring-Vertrag. Es ist ratsam, sich in solchen Fällen von einem Steuerberater beraten zu lassen, um die individuellen steuerlichen Konsequenzen genau zu klären.

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