Wo ist die gesetzliche Grundlage für 60 Euro Sachzuwendungen?

Antwort

Die gesetzliche Grundlage für die steuerfreie Sachzuwendung von bis zu 60 Euro pro Jahr findet sich im Einkommensteuergesetz (EStG), insbesondere in § 3 Nr. 15. Dieser Paragraph regelt die steuerlichen Freigrenzen für Sachzuwendungen, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern gewähren können. Es ist wichtig, dass die Zuwendungen Rahmen dieser Freigrenze bleiben, um steuerliche Vorteile zu nutzen.

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