Während einer laufenden Scheidung bleibt zunächst die bisherige Steuerklasse bestehen. Entscheidend ist der sogenannte Trennungszeitpunkt: - Im Jahr der Trennung kannst du und dein*e (Noch-... [mehr]
Beim paritätischen Wechselmodell, bei dem das Kind zu gleichen Teilen (meist 50:50) bei beiden Elternteilen lebt, besteht grundsätzlich **kein Anspruch auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende** (§ 24b EStG). Der Entlastungsbetrag wird nur dem Elternteil gewährt, bei dem das Kind **hauptsächlich** lebt und der alleinstehend ist. Im Wechselmodell ist das Kind aber nicht „hauptsächlich“ bei einem Elternteil gemeldet, sondern beide Elternteile teilen sich die Betreuung zu gleichen Teilen. Das Finanzamt prüft in solchen Fällen sehr genau, ob die Voraussetzungen für die Steuerklasse II und den Entlastungsbetrag vorliegen. **Wichtige Punkte:** - Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende steht nur dem Elternteil zu, der das Kind in seinem Haushalt aufgenommen hat und für das Kind Kindergeld oder den Kinderfreibetrag erhält. - Bei paritätischer Betreuung kann der Entlastungsbetrag grundsätzlich **nicht aufgeteilt** werden. - In der Praxis wird der Entlastungsbetrag meist dem Elternteil gewährt, bei dem das Kind mit Hauptwohnsitz gemeldet ist. Ist das Kind bei beiden Elternteilen gemeldet (Doppelresidenz), entscheidet das Finanzamt im Einzelfall. **Fazit:** Im klassischen paritätischen Wechselmodell besteht in der Regel **kein Anspruch auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende** und damit auch kein Wechsel in die Steuerklasse II für einen der Elternteile. Eine Ausnahme kann bestehen, wenn das Kind mit Hauptwohnsitz nur bei einem Elternteil gemeldet ist und die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Bundesministerium der Finanzen](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Einkommensteuer/entlastungsbetrag-alleinerziehende.html).
Während einer laufenden Scheidung bleibt zunächst die bisherige Steuerklasse bestehen. Entscheidend ist der sogenannte Trennungszeitpunkt: - Im Jahr der Trennung kannst du und dein*e (Noch-... [mehr]
Die Steuerklasse kann in Deutschland grundsätzlich einmal im Jahr geändert werden. In bestimmten Lebenssituationen, wie zum Beispiel bei Heirat, Scheidung, Tod des Ehepartners oder wenn sich... [mehr]
Eltern gehören bei der Schenkungssteuer in Deutschland zur Steuerklasse I. In diese Steuerklasse fallen enge Verwandte wie Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder, Stiefkinder, Enkelkinder... [mehr]
Um den Steuersatz für ein zu versteuerndes Einkommen von 100.000 Euro in Deutschland zu berechnen, sind einige Details wichtig: - Die Lohnsteuer richtet sich nach der Steuerklasse (du meinst ver... [mehr]