Erhalte ich den Steuerbescheid noch per Post, wenn ich in Elster dem elektronischen Abruf zugestimmt habe?

Antwort

Wenn du in Elster der „Bereitstellung von Bescheiden und sonstigen Schreiben zum elektronischen Abruf“ zugestimmt hast, erhältst du deinen Steuerbescheid in der Regel **nur noch elektronisch** über das Elster-Portal. Ein Versand des Steuerbescheids in Papierform per Post erfolgt dann normalerweise **nicht mehr**. Du wirst per E-Mail benachrichtigt, sobald ein neues Dokument (z. B. dein Steuerbescheid) zum Abruf bereitsteht. Du kannst den Bescheid dann im Elster-Portal herunterladen und speichern oder ausdrucken. **Ausnahmen:** In bestimmten Fällen (z. B. bei technischen Problemen oder auf ausdrücklichen Wunsch) kann das Finanzamt weiterhin einen Papierbescheid versenden. Das ist aber die Ausnahme. **Fazit:** Nach Zustimmung zum elektronischen Abruf erhältst du den Steuerbescheid in der Regel **nicht mehr per Post**, sondern ausschließlich elektronisch über Elster: [https://www.elster.de](https://www.elster.de)

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