Müssen Steuerbescheide für haushaltsnahe Leistungen den Nebenkostenabrechnungen beigefügt werden?

Antwort

Nein, Steuerbescheide für haushaltsnahe Leistungen müssen nicht verpflichtend den Nebenkostenabrechnungen beigefügt werden. Die Nebenkostenabrechnung (Betriebskostenabrechnung) ist eine Abrechnung zwischen Vermieter und Mieter über die tatsächlich entstandenen Betriebskosten. Sie muss bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllen, aber die Vorlage eines Steuerbescheids ist hierfür nicht erforderlich. Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen können Mieter oder Eigentümer in ihrer eigenen Einkommensteuererklärung geltend machen (§ 35a EStG). Um diese Kosten beim Finanzamt nachzuweisen, reicht in der Regel die Rechnung des Dienstleisters und der Zahlungsnachweis. Für Mieter genügt oft die Nebenkostenabrechnung, aus der die entsprechenden Leistungen hervorgehen. Ein Steuerbescheid ist ein Dokument des Finanzamts und betrifft die steuerliche Anerkennung der Aufwendungen, nicht die Nebenkostenabrechnung selbst. Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung, einen Steuerbescheid der Nebenkostenabrechnung beizufügen. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Bundesministerium der Finanzen](https://www.bundesfinanzministerium.de/) oder auf [steuertipps.de](https://www.steuertipps.de/).

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