Wenn du das Grundstück oder die Eigentumswohnung erst im nächsten Jahr erworben hast, solltest du in der Anlage V des ELSTER-Formulars keine Angaben zu diesem Objekt machen. Du gibst nur die Informationen an, die für das aktuelle Steuerjahr relevant sind. In diesem Fall wäre es sinnvoll, die entsprechenden Felder leer zu lassen oder anzugeben, dass du in diesem Jahr keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für das neue Objekt hattest. Es ist immer ratsam, sich im Zweifelsfall auch an einen Steuerberater zu wenden, um sicherzustellen, dass alles korrekt ausgefüllt wird.