Eine Schenkung von Eltern an Kinder ist grundsätzlich steuerpflichtig, kann aber innerhalb bestimmter Freibeträge steuerfrei erfolgen. In Deutschland beträgt der Freibetrag für Sch... [mehr]
Ja, Zuzahlungen für Betreuungskosten für Schulkinder können unter bestimmten Bedingungen steuerlich absetzbar sein. In Deutschland können Eltern zwei Drittel der Betreuungskosten für Kinder bis zum 14. Lebensjahr als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen, maximal jedoch 4.000 Euro pro Kind und Jahr. Dazu zählen Kosten für Kindergarten, Hort, Tagesmutter oder ähnliche Betreuungseinrichtungen. Voraussetzung ist, dass die Betreuungskosten nachweisbar sind und nicht von Arbeitgebern steuerfrei erstattet wurden. Weitere Informationen findest du auf der Website des Bundesministeriums der Finanzen: [BMF](https://www.bundesfinanzministerium.de).
Eine Schenkung von Eltern an Kinder ist grundsätzlich steuerpflichtig, kann aber innerhalb bestimmter Freibeträge steuerfrei erfolgen. In Deutschland beträgt der Freibetrag für Sch... [mehr]