Können Zuzahlungen für Betreuungskosten für Schulkinder steuerfrei gezahlt werden?

Antwort

Ja, Zuzahlungen für Betreuungskosten für Schulkinder können unter bestimmten Bedingungen steuerlich absetzbar sein. In Deutschland können Eltern zwei Drittel der Betreuungskosten für Kinder bis zum 14. Lebensjahr als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen, maximal jedoch 4.000 Euro pro Kind und Jahr. Dazu zählen Kosten für Kindergarten, Hort, Tagesmutter oder ähnliche Betreuungseinrichtungen. Voraussetzung ist, dass die Betreuungskosten nachweisbar sind und nicht von Arbeitgebern steuerfrei erstattet wurden. Weitere Informationen findest du auf der Website des Bundesministeriums der Finanzen: [BMF](https://www.bundesfinanzministerium.de).

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