Die Grenzen für Zuzahlungen, die steuer- und sozialversicherungsfrei sind, können je nach Land und spezifischem Kontext variieren. In Deutschland beispielsweise sind Zuzahlungen zu bestimmte... [mehr]
Ja, Zuzahlungen für Betreuungskosten für Schulkinder können unter bestimmten Bedingungen steuerlich absetzbar sein. In Deutschland können Eltern zwei Drittel der Betreuungskosten für Kinder bis zum 14. Lebensjahr als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen, maximal jedoch 4.000 Euro pro Kind und Jahr. Dazu zählen Kosten für Kindergarten, Hort, Tagesmutter oder ähnliche Betreuungseinrichtungen. Voraussetzung ist, dass die Betreuungskosten nachweisbar sind und nicht von Arbeitgebern steuerfrei erstattet wurden. Weitere Informationen findest du auf der Website des Bundesministeriums der Finanzen: [BMF](https://www.bundesfinanzministerium.de).
Die Grenzen für Zuzahlungen, die steuer- und sozialversicherungsfrei sind, können je nach Land und spezifischem Kontext variieren. In Deutschland beispielsweise sind Zuzahlungen zu bestimmte... [mehr]
Steuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzug sind in der Regel nicht möglich, da steuerfreie Umsätze per Definition keine Umsatzsteuer erheben und somit auch kein Vorsteuerabzug geltend gemac... [mehr]