Wie erfolgt die Behandlung einer Betriebsstätte im Ausland?

Antwort

Die Behandlung einer Betriebsstätte im Ausland erfolgt nach den steuerlichen Regelungen des jeweiligen Landes sowie nach den Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), die zwischen dem Heimatland des Unternehmens und dem Land der Betriebsstätte bestehen. Hier sind einige allgemeine Schritte und Überlegungen: 1. **Definition und Anerkennung**: Zunächst muss festgestellt werden, ob es sich tatsächlich um eine Betriebsstätte handelt. Dies wird in der Regel durch die nationalen Gesetze und die Definitionen in den DBA bestimmt. Eine Betriebsstätte ist im Allgemeinen eine feste Geschäftseinrichtung, durch die die Geschäftstätigkeit eines Unternehmens ganz oder teilweise ausgeübt wird. 2. **Gewinnermittlung**: Der Gewinn der Betriebsstätte muss separat ermittelt werden. Dies erfolgt in der Regel durch die Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben, die direkt der Betriebsstätte zuzurechnen sind. Es können auch interne Verrechnungspreise für Transaktionen zwischen der Betriebsstätte und anderen Teilen des Unternehmens festgelegt werden. 3. **Besteuerung im Ausland**: Die Betriebsstätte unterliegt der Besteuerung im Ausland nach den dortigen Steuergesetzen. Dies kann Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer oder andere lokale Steuern umfassen. 4. **Anrechnung oder Freistellung**: Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, sehen die meisten DBA entweder eine Anrechnungsmethode oder eine Freistellungsmethode vor. Bei der Anrechnungsmethode werden die im Ausland gezahlten Steuern auf die im Heimatland zu zahlenden Steuern angerechnet. Bei der Freistellungsmethode werden die im Ausland erzielten Einkünfte von der Besteuerung im Heimatland freigestellt. 5. **Dokumentation und Compliance**: Es ist wichtig, alle relevanten Dokumente und Nachweise zu führen, um die steuerliche Behandlung der Betriebsstätte zu belegen. Dies umfasst Buchhaltungsunterlagen, Verträge, Verrechnungspreisdokumentationen und Steuererklärungen. 6. **Beratung und Unterstützung**: Aufgrund der Komplexität der internationalen Steuerregelungen ist es oft ratsam, sich von Steuerberatern oder internationalen Steuerexperten unterstützen zu lassen. Weitere Informationen zu den spezifischen Regelungen können auf den Webseiten der jeweiligen Finanzbehörden oder in den Texten der relevanten Doppelbesteuerungsabkommen gefunden werden.

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