Kann jeder Arbeitsweg bei der Lohnsteuer angegeben werden, wenn man mehrmals am Tag zur Arbeit fahren muss?

Antwort

Nein, bei der Lohnsteuer kann nicht jeder Arbeitsweg angegeben werden, wenn man mehrmals am Tag zur Arbeit fahren muss. In Deutschland wird für die Entfernungspauschale (Pendlerpauschale) grundsätzlich nur eine einfache Fahrt pro Arbeitstag berücksichtigt, unabhängig davon, wie oft man tatsächlich hin- und herfährt. Das bedeutet, dass nur die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte angesetzt werden kann, auch wenn man mehrmals am Tag zur Arbeit fährt.

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