Sind Arbeitgeberzuschüsse zu Betreuungskosten für den Kindergarten steuerfrei?

Antwort

Ja, Arbeitgeberzuschüsse zu den Betreuungskosten für den Kindergarten können unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei sein. Nach § 3 Nr. 33 Einkommensteuergesetz (EStG) sind Zuschüsse des Arbeitgebers zu den Kosten für die Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern des Arbeitnehmers in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen steuerfrei, wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden. Weitere Informationen dazu findest du auf der Website des Bundesministeriums der Finanzen: [BMF](https://www.bundesfinanzministerium.de).

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