Ab wann Steuerbescheinigung für Kapitalerträge einreichen?

Antwort

Die Steuerbescheinigung für Kapitalerträge sollte in der Regel bis zum 31. Mai des Folgejahres beim Finanzamt eingereicht werden. Es ist wichtig, die Fristen zu beachten, da bei verspäteter Abgabe möglicherweise Säumniszuschläge anfallen können. Wenn du eine Steuererklärung abgibst, kannst du die Bescheinigung auch direkt mit der Erklärung einreichen.

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