Ein Jobrad kann sich steuerlich lohnen, wenn du es als geldwerten Vorteil versteuerst. Bei einem Bruttoeinkommen von 3.500 Euro in Steuerklasse 1 ist es wichtig, die steuerlichen Vorteile und die Einsparungen durch die Nutzung eines Fahrrads oder E-Bikes zu berücksichtigen. Die steuerliche Behandlung eines Jobrads erfolgt in der Regel über die 1%-Regelung oder die Fahrtenbuchmethode. Bei der 1%-Regelung wird 1% des Bruttolistenpreises des Fahrrads als geldwerter Vorteil versteuert. Wenn du das Jobrad auch privat nutzt, kann sich die steuerliche Entlastung durch die Einsparungen bei den Fahrtkosten und die geringeren Steuern auf den geldwerten Vorteil lohnen. Um eine genaue Berechnung anzustellen, solltest du die Kosten des Jobrads, die Einsparungen bei den Fahrtkosten und die Höhe des geldwerten Vorteils in Betracht ziehen. Es kann sinnvoll sein, einen Steuerberater zu konsultieren, um die individuelle Situation zu analysieren und die besten Optionen zu ermitteln.