Ab wann gilt §13 Abs. 3 UStG für Photovoltaik-Anlagen?

Antwort

§ 13 Abs. 3 UStG gilt für Photovoltaikanlagen seit dem 1. Januar 2023. Diese Regelung ermöglicht es Betreibern von Photovoltaikanlagen, die Umsatzsteuer auf ihre Einnahmen aus der Einspeisung von Strom unter bestimmten Voraussetzungen zu ermäßigen.

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