Jährlich üblicherweise anfallender Erhaltungsaufwand im Zusammenhang mit vermieteten Immobilien ist in der Steuererklärung in der **Anlage V (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtu... [mehr]
Die Spekulationssteuer entf in Deutschland, wenn du eine Immobilie oder ein anderes Wirtschaftsgut länger als ein Jahr besitzt, bevor du es verkaufst. Bei Immobilien gilt eine besondere Regel: Wenn du die Immobilie selbst genutzt hast oder sie im Jahr des Verkaufs sowie in den beiden vorhergehenden Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde, fällt keine Spekulationssteuer an, unabhängig von der Haltedauer.
Jährlich üblicherweise anfallender Erhaltungsaufwand im Zusammenhang mit vermieteten Immobilien ist in der Steuererklärung in der **Anlage V (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtu... [mehr]