Darf ein deutsches Fitnessstudio nach nicht akzeptierter Kündigung Restbeiträge auf einmal fordern?

Antwort

In Deutschland hängt die Antwort auf diese Frage von den spezifischen Vertragsbedingungen und den Umständen der Kündigung ab. Grundsätzlich gilt: 1. **Vertragsbedingungen**: Die meisten Fitnessstudioverträge enthalten Klauseln, die regeln, wie und wann eine Kündigung erfolgen kann. Wenn die Kündigung nicht den vertraglichen Anforderungen entspricht (z.B. nicht fristgerecht oder nicht in der vorgeschriebenen Form), kann das Fitnessstudio die Kündigung ablehnen. 2. **Fälligkeit der Beiträge**: Wenn die Kündigung nicht akzeptiert wird, bleibt der Vertrag weiterhin gültig, und die Beiträge sind weiterhin fällig. Ob das Fitnessstudio alle Restbeiträge auf einmal fordern kann, hängt von den Zahlungsbedingungen im Vertrag ab. Normalerweise werden Beiträge monatlich fällig, aber es könnte eine Klausel geben, die eine sofortige Fälligkeit aller Restbeiträge bei Vertragsbruch vorsieht. 3. **Rechtliche Prüfung**: Es ist ratsam, den Vertrag genau zu prüfen und im Zweifelsfall rechtlichen Rat einzuholen. Ein Anwalt kann helfen zu klären, ob die Forderung des Fitnessstudios rechtmäßig ist und ob die Kündigung möglicherweise doch wirksam war. Für weitere Informationen und rechtliche Beratung kann die Verbraucherzentrale hilfreich sein: [Verbraucherzentrale](https://www.verbraucherzentrale.de/).

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