Definition von Trägern der sozialen Sicherheit in der BRD?

Antwort

Träger der sozialen Sicherheit in der Bundesrepublik Deutschland sind Institutionen, die für die Durchführung und Verwaltung der verschiedenen Zweige der Sozialversicherung zuständig sind. Dazu gehören: 1. **Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)**: Krankenkassen wie die AOK, Barmer, Techniker Krankenkasse etc. 2. **Gesetzliche Rentenversicherung (GRV)**: Deutsche Rentenversicherung Bund und regionale Rentenversicherungsträger. 3. **Gesetzliche Unfallversicherung (GUV)**: Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. 4. **Gesetzliche Pflegeversicherung (GPV)**: Pflegekassen, die bei den Krankenkassen angesiedelt sind. 5. **Arbeitslosenversicherung**: Bundesagentur für Arbeit. Diese Träger sind verantwortlich für die Erhebung der Beiträge, die Verwaltung der Mittel und die Gewährung von Leistungen an die Versicherten.

Kategorie: Sozialwesen Tags: Träger Sozial BRD
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