Freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe werden gemäß § 75 des Sozialgesetzbuches (SGB) VIII anerkannt, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Nach § 75 Absatz 1... [mehr]
Träger der sozialen Sicherheit in der Bundesrepublik Deutschland sind Institutionen, die für die Durchführung und Verwaltung der verschiedenen Zweige der Sozialversicherung zuständig sind. Dazu gehören: 1. **Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)**: Krankenkassen wie die AOK, Barmer, Techniker Krankenkasse etc. 2. **Gesetzliche Rentenversicherung (GRV)**: Deutsche Rentenversicherung Bund und regionale Rentenversicherungsträger. 3. **Gesetzliche Unfallversicherung (GUV)**: Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. 4. **Gesetzliche Pflegeversicherung (GPV)**: Pflegekassen, die bei den Krankenkassen angesiedelt sind. 5. **Arbeitslosenversicherung**: Bundesagentur für Arbeit. Diese Träger sind verantwortlich für die Erhebung der Beiträge, die Verwaltung der Mittel und die Gewährung von Leistungen an die Versicherten.
Freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe werden gemäß § 75 des Sozialgesetzbuches (SGB) VIII anerkannt, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Nach § 75 Absatz 1... [mehr]
Sozialmanagement bezeichnet die Planung, Organisation und Steuer von sozialen Dienstleistungen und Einrichtungen. Es umfasst die Entwicklung von Konzepten zur Verbesserung der Lebensqualität von... [mehr]
Ja, es gibt liberale Ansätze im Sozialwesen, die sich durch bestimmte Merkmale auszeichnen. In einem liberalen Sozialwesen liegt der Fokus oft aufeller Freiheit, Eigenantwortung und derierung sta... [mehr]
Interventionsverfahren sind Methoden, die in verschiedenen Bereichen wie Psychologie,arbeit oder Bildung eingesetzt werden, um gezielte Veränderungen herbeizuführen. Träger von Interven... [mehr]