Der behinderungsbedingte Mehrbedarf im Kombimodell bezieht sich auf zusätzliche finanzielle Mittel, die Menschen mit Behinderungen benötigen, um ihre besonderen Bedürfnisse zu decken. Im Rahmen des Kombimodells das verschiedene Leistungen der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe kombiniert, wird dieser Mehrbedarf berücksichtigt, um eine angemessene Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Der Mehrbedarf kann beispielsweise für spezielle Hilfsmittel, Assistenzleistungen oder erhöhte Kosten für die Mobilität anfallen. Die genaue Höhe des Mehrbedarfs wird individuell ermittelt und hängt von den spezifischen Bedürfnissen der betroffenen Person ab.