Ja, das ist korrekt. In der Regel verlieren Ehepartner nach einer Scheidung ihre Mitversicherung über den anderen Partner, was bedeutet, dass sie nicht mehr als Angehörige versichert sind. Der Sozialversicherungsträger BVAEB (Bundesverbindungsstelle für die Angestellten- und Beamtenversicherung) hat jedoch spezielle Regelungen, die in bestimmten Fällen eine Mitversicherung auch nach der Scheidung ermöglichen können. Es ist ratsam, sich direkt bei der BVAEB oder einem Fachmann für Sozialversicherungsrecht zu informieren, um die genauen Bedingungen und Möglichkeiten zu klären.