Beitragspflicht AHV?

Antwort

Die Beitragspflicht zur Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) in der Schweiz betrifft grundsätzlich alle Personen, die in der Schweiz wohnen oder hier arbeiten. Die AHV ist eine obligatorische Versicherung, die zur finanziellen Absicherung im Alter sowie bei Tod des Versicherten dient. Die Beitragspflicht beginnt in der Regel ab dem 1. Januar des Jahres, in dem eine Person 18 Jahre alt wird. Für Erwerbstätige sind die Beiträge einkommensabhängig und werden sowohl vom Arbeitnehmer als auch vom Arbeitgeber getragen. Selbstständige müssen ihre Beiträge selbst berechnen und entrichten. Es gibt auch spezielle Regelungen für bestimmte Gruppen, wie Studierende oder Personen mit geringem Einkommen. Die genauen Beitragssätze und Berechnungen können sich jährlich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen direkt bei der AHV oder auf deren offizieller Website zu überprüfen.

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