Die AOK (Allgemeine Ortskrankenkasse) übernimmt die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nicht direkt. Bei einer Krankmeldung eines gewerblichen Arbeitnehmers ist grundsätzlich der Arbeitgeber verpflichtet, für bis zu sechs Wochen (42 Kalendertage) den Lohn weiterzuzahlen (§ 3 Entgeltfortzahlungsgesetz – EFZG). Das nennt sich Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Erst nach Ablauf dieser sechs Wochen zahlt die AOK (bzw. die zuständige gesetzliche Krankenkasse) Krankengeld an den Arbeitnehmer, sofern die Arbeitsunfähigkeit weiterhin besteht. Das Krankengeld ist in der Regel niedriger als das vorherige Gehalt. Es gibt allerdings für Arbeitgeber die Möglichkeit, sich über die sogenannte Umlageversicherung (U1) bei der AOK oder einer anderen Krankenkasse gegen die Kosten der Lohnfortzahlung abzusichern. In diesem Fall erstattet die Krankenkasse dem Arbeitgeber einen Teil der Lohnfortzahlungskosten. Die Teilnahme an der Umlageversicherung ist für kleinere Unternehmen (in der Regel mit bis zu 30 Mitarbeitern) verpflichtend. Weitere Informationen findest du direkt bei der [AOK](https://www.aok.de/fk/sozialversicherung/entgeltfortzahlung-und-krankengeld/).