Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist die Einkommensgrenze, bis zu der Beiträge zur Sozialversicherung (z. B. Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung) in Deutschland erhoben werd... [mehr]
Die Beitragsbemessungsgrenze gibt es in Deutschland, um die Sozialversicherungsbeiträge (z. B. für Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) zu begrenzen. Sie legt fest, bis zu welchem Bruttoeinkommen Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt werden müssen. Einkommen, das über dieser Grenze liegt, wird nicht mehr zur Berechnung der Beiträge herangezogen. Die Gründe dafür sind: 1. **Solidaritätsprinzip:** Die Sozialversicherung basiert auf Solidarität. Wer mehr verdient, zahlt zwar mehr ein, aber die Leistungen (z. B. Rentenzahlungen oder Krankengeld) sind oft gedeckelt. Die Beitragsbemessungsgrenze sorgt dafür, dass die Belastung für Gutverdienende nicht unbegrenzt steigt, obwohl sie keine entsprechend höheren Leistungen erhalten. 2. **Leistungsäquivalenz:** Die Sozialversicherung ist teilweise nach dem Äquivalenzprinzip gestaltet: Die Höhe der Leistungen orientiert sich an den eingezahlten Beiträgen, aber nur bis zu einer bestimmten Grenze. Die Beitragsbemessungsgrenze stellt sicher, dass die Beiträge und die späteren Leistungen in einem angemessenen Verhältnis stehen. 3. **Schutz vor Überbelastung:** Ohne Beitragsbemessungsgrenze müssten sehr gut Verdienende einen immer größeren Anteil ihres Einkommens abgeben, ohne dafür höhere Leistungen zu bekommen. Das könnte als ungerecht empfunden werden und die Akzeptanz des Systems gefährden. 4. **Verwaltungsvereinfachung:** Die Grenze vereinfacht die Berechnung und Verwaltung der Beiträge für Arbeitgeber und Sozialversicherungsträger. Weitere Informationen findest du z. B. bei der [Deutschen Rentenversicherung](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Beitragsbemessungsgrenze/beitragsbemessungsgrenze_node.html).
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist die Einkommensgrenze, bis zu der Beiträge zur Sozialversicherung (z. B. Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung) in Deutschland erhoben werd... [mehr]
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