Wie prüft das Sozialamt eine mögliche Erbschaft?

Antwort

Das Sozialamt kann eine mögliche Erbschaft auf verschiedene Weise überprüfen, da Empfänger von Sozialleistungen (wie z.B. Grundsicherung oder Hilfe zur Pflege) verpflichtet sind, Änderungen in ihren Vermögensverhältnissen – dazu zählen auch Erbschaften – unverzüglich mitzuteilen. Das Amt hat mehrere Möglichkeiten, um eine Erbschaft zu erkennen oder zu überprüfen: 1. **Selbstauskunft und Mitteilungspflicht:** Sozialleistungsempfänger müssen dem Amt alle relevanten Änderungen mitteilen. Wer eine Erbschaft verschweigt, macht sich unter Umständen strafbar (Sozialbetrug). 2. **Datenabgleich:** Das Sozialamt kann Datenabgleiche mit anderen Behörden durchführen, z.B. mit dem Finanzamt oder dem Bundeszentralamt für Steuern. Über das Zentrale Testamentsregister oder das Nachlassgericht kann das Amt Informationen über Erbfälle erhalten. 3. **Anfrage beim Nachlassgericht:** Das Sozialamt kann beim zuständigen Nachlassgericht anfragen, ob der Leistungsempfänger als Erbe in einem Nachlassverfahren aufgeführt ist. 4. **Bankauskünfte:** Im Rahmen der Überprüfung der Vermögensverhältnisse kann das Amt auch Bankauskünfte einholen, um ungewöhnliche Geldeingänge (z.B. aus einer Erbschaft) zu erkennen. 5. **Hinweise von Dritten:** Häufig erhält das Amt auch Hinweise von Angehörigen, Nachbarn oder anderen Personen. 6. **Überprüfung der Kontoauszüge:** Das Amt kann die Vorlage von Kontoauszügen verlangen und so größere Geldeingänge feststellen. Wird eine Erbschaft verschwiegen und später entdeckt, kann das Amt die zu Unrecht gezahlten Leistungen zurückfordern und ggf. ein Strafverfahren einleiten. Weitere Informationen findest du z.B. auf den Seiten des [Bundesministeriums für Arbeit und Soziales](https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Soziale-Sicherung/sozialhilfe.html) oder bei [sozialhilfe24.de](https://www.sozialhilfe24.de/sozialhilfe/erbschaft.html).

Frage stellen und sofort Antwort erhalten

Verwandte Fragen

Darf das Sozialamt eine Hausgemeinschaft vermuten, wenn der Betreuer mit der behinderten Person zusammenwohnt?

Ja, das Sozialamt kann unter bestimmten Umständen eine Hausgemeinschaft vermuten, wenn ein Betreuer mit einer behinderten Person zusammenwohnt. In solchen Fällen wird oft geprüft, ob ei... [mehr]