Ja, das Sozialamt kann unter bestimmten Umständen eine Hausgemeinschaft vermuten, wenn ein Betreuer mit einer behinderten Person zusammenwohnt. In solchen Fällen wird oft geprüft, ob eine wirtschaftliche oder soziale Gemeinschaft besteht, die auf eine gemeinsame Lebensführung hinweist. Dies kann Auswirkungen auf die Berechnung von Sozialleistungen haben. Es ist jedoch wichtig, dass die genauen Umstände des Einzelfalls berücksichtigt werden, da nicht jede Wohngemeinschaft automatisch als Hausgemeinschaft gewertet wird. Bei Unsicherheiten ist es ratsam, rechtlichen Rat einzuholen oder direkt beim Sozialamt nachzufragen.