Welche Sozialleistungen erhalten nicht anerkannte Asylbewerber?

Antwort

Nicht anerkannte Asylbewerber haben in Deutschland eingeschränkten Zugang zu Sozialleistungen. Sie erhalten in der Regel Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Diese Leistungen umfassen: 1. **Grundsicherung**: Nicht anerkannte Asylbewerber haben Anspruch auf eine reduzierte Form der Grundsicherung, die in der Regel niedriger ist als die Sozialhilfe für deutsche Staatsbürger. 2. **Unterkunft und Verpflegung**: In vielen Fällen werden Unterkunft und Verpflegung bereitgestellt, entweder in Gemeinschaftsunterkünften oder durch Sachleistungen. 3. **Medizinische Versorgung**: Sie haben Anspruch auf notwendige medizinische Leistungen, jedoch sind diese oft auf akute Erkrankungen und Schmerzbehandlungen beschränkt. 4. **Bildung**: Der Zugang zu Bildungseinrichtungen, wie Schulen, ist in der Regel gegeben, jedoch können hier je nach Bundesland Unterschiede bestehen. Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Leistungen und deren Höhe je nach Bundesland variieren können.

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