Schwerbehinderung und Gleichstellung bei Ortsabwesenheit ALG 1?

Antwort

Bei einer Schwerbehinderung und der Gleichstellung kann es spezielle Regelungen zur Ortsabwesenheit beim Bezug von Arbeitslosengeld I (ALG I) geben. Grundsätzlich gilt, dass du während der Zeit des ALG I Anspruchs in der Regel für eine bestimmte Zeit abwesend sein kannst, ohne dass dein Anspruch erlischt. Für Personen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung können zusätzliche Regelungen gelten, die eine längere Abwesenheit ermöglichen. Es ist wichtig, die Agentur für Arbeit über deine Abwesenheit zu informieren und gegebenenfalls eine Genehmigung einzuholen. Es empfiehlt sich, direkt bei der zuständigen Agentur für Arbeit nachzufragen, um genaue Informationen zu erhalten, die auf deine individuelle Situation zugeschnitten sind.

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