Gilt die Rückzahlung der Mietkaution während des Bezugs von ALG II als einmaliges Einkommen und wird sie auf den Bedarf angerechnet?

Antwort

Die Rückzahlung der Mietkaution während des Bezugs von ALG II (Hartz IV) wird in der Regel nicht als einmaliges Einkommen betrachtet, da es sich um eine Rückzahlung handelt und nicht um einen neuen Einkommenszufluss. Allerdings kann es sein, dass die Rückzahlung auf den Bedarf angerechnet wird, da sie als Vermögen gelten könnte, wenn du die Kaution zuvor als Vermögen angegeben hast. Es ist ratsam, sich direkt bei deinem zuständigen Jobcenter zu erkundigen, um genaue Informationen zu deiner individuellen Situation zu erhalten.

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