Im sozialen Leben gibt es viele Verhaltensweisen, die als akzeptabel gelten, aber im Arbeitsumfeld unangebracht sein können. Hier sind einige Beispiele: 1. **Informelle Sprache**: Im Freundeskre... [mehr]
Teilhabeleistungen sind Leistungen, die Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohten Menschen helfen sollen, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Die Voraussetzungen für den Erhalt von Teilhabeleistungen können je nach Land und spezifischem Programm variieren. In Deutschland sind die allgemeinen Voraussetzungen für Teilhabeleistungen im Sozialgesetzbuch (SGB) IX geregelt. Hier sind einige grundlegende Voraussetzungen: 1. **Behinderung oder drohende Behinderung**: Die Person muss eine anerkannte Behinderung haben oder von einer Behinderung bedroht sein. Eine Behinderung liegt vor, wenn die körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. 2. **Bedarf an Teilhabeleistungen**: Es muss ein konkreter Bedarf an Teilhabeleistungen bestehen, um die Behinderung auszugleichen oder die drohende Behinderung abzuwenden. 3. **Zuständigkeit des Leistungsträgers**: Der Antrag muss bei dem zuständigen Leistungsträger gestellt werden. Dies kann die Rentenversicherung, die Unfallversicherung, die Krankenversicherung, die Pflegeversicherung, das Integrationsamt oder das Sozialamt sein, je nach Art der benötigten Leistung. 4. **Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen**: Bei bestimmten Leistungsträgern, wie der Rentenversicherung, müssen versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein, z.B. eine bestimmte Anzahl an Beitragsjahren. 5. **Mitwirkungspflicht**: Die Antragsteller müssen bei der Feststellung der Voraussetzungen und der Durchführung der Leistungen mitwirken, z.B. durch Vorlage von ärztlichen Gutachten oder Teilnahme an Untersuchungen. Weitere Informationen und spezifische Details können auf den Webseiten der jeweiligen Leistungsträger oder im Sozialgesetzbuch (SGB) IX nachgelesen werden. Ein hilfreicher Link ist: [Sozialgesetzbuch (SGB) IX](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/).
Im sozialen Leben gibt es viele Verhaltensweisen, die als akzeptabel gelten, aber im Arbeitsumfeld unangebracht sein können. Hier sind einige Beispiele: 1. **Informelle Sprache**: Im Freundeskre... [mehr]
Langfristige Ziele im sozialen Handeln können vielfältig sein und hängen oft von den spezifischen Bedürfnissen der Gemeinschaft oder der Zielgruppe ab. Einige allgemeine langfristi... [mehr]
Ja, soziales Handeln orientiert sich in der Regel am Verhalten und Handeln anderer Menschen. Es ist oft von den Interaktionen, Normen und Erwartungen innerhalb einer sozialen Gruppe geprägt.
Soziales Handeln bezieht sich auf Handlungen, die auf das Verhalten anderer Menschen bezogen sind und von diesen beeinflusst werden. Das Grundproblem der doppelten Kontingenz beschreibt die Unsicherhe... [mehr]
Handlungskompetenz im sozialen Bereich bezieht sich auf die Fähigkeit, in sozialen Situationen angemessen und effektiv zu handeln. Sie umfasst verschiedene Dimensionen, darunter: 1. **Soziale Wa... [mehr]