In Österreich wird das Pflegegeld grundsätzlich **ab dem Monat der Antragstellung** ausbezahlt, unabhängig davon, wann die Entscheidung über den Antrag fällt. Das bedeutet: We...
Ja, in Österreich bist du während der Arbeitslosigkeit grundsätzlich weiterhin kranken-, unfall- und pensionsversichert. Die Beiträge zur Kranken- und Pensionsversicherung werden von der Arbeitslosenversicherung übernommen. Voraussetzung dafür ist, dass du beim Arbeitsmarktservice (AMS) als arbeitslos gemeldet bist und Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe beziehst.
In Österreich wird das Pflegegeld grundsätzlich **ab dem Monat der Antragstellung** ausbezahlt, unabhängig davon, wann die Entscheidung über den Antrag fällt. Das bedeutet: We...
Ja, während des Bezugs von Arbeitslosengeld I werden weiterhin Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt. Diese Beiträge werden von der Bundesagentur für Arbeit übe...
Seit 1990 gab es in Österreich mehrere wesentliche Änderungen im Bereich der Berufsunfähigkeitspension (BUP), die vor allem das Zugangsalter, die Anspruchsvoraussetzungen und die Umstel...
Ja, ein Bürgergeldempfänger darf grundsätzlich Versicherungsnehmer eines Fahrzeugs sein, das seinen Eltern gehört, auch wenn die Eltern alle Kosten des Fahrzeugs tragen. Allerdings...