Die große monetäre Schere zwischen Renten (gesetzliche Rentenversicherung) und Pensionen (Beamtenversorgung) in Deutschland hat mehrere Ursachen: 1. **Unterschiedliche Finanzierungssysteme... [mehr]
Seit 1990 gab es in Österreich mehrere wesentliche Änderungen im Bereich der Berufsunfähigkeitspension (BUP), die vor allem das Zugangsalter, die Anspruchsvoraussetzungen und die Umstellung auf andere Pensionsarten betreffen. Hier ein Überblick über die wichtigsten Entwicklungen: **1. Begriff und Systematik:** - Bis 2002 gab es die Berufsunfähigkeitspension (BUP) für Angestellte und die Invaliditätspension (IP) für Arbeiter. Beide Begriffe wurden oft synonym verwendet, unterschieden sich aber im Detail. - Mit der Pensionsreform 2002 wurden die Begriffe vereinheitlicht und die „Invaliditätspension“ als Oberbegriff eingeführt. **2. Pensionsreform 2000/2002:** - Einführung von strengeren medizinischen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen. - Verschärfung der Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für jüngere Versicherte. - Einführung von Rehabilitationsmaßnahmen („Rehabilitation vor Pension“): Vor Zuerkennung einer Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension muss geprüft werden, ob eine Rehabilitation oder Umschulung möglich ist. **3. Pensionsreform 2014:** - Für Personen, die nach dem 31.12.1963 geboren sind, wurde die Berufsunfähigkeitspension für Angestellte und die Invaliditätspension für Arbeiter durch die „Leistung zur medizinischen Rehabilitation“ bzw. „Leistung zur beruflichen Rehabilitation“ ersetzt. - Erst wenn eine Rehabilitation nicht möglich oder zumutbar ist, kann eine Invaliditätspension bezogen werden. - Einführung der befristeten Invaliditätspension: Die Pension wird zunächst befristet gewährt, um die Möglichkeit einer späteren Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu prüfen. **4. Weitere Änderungen:** - Strengere Überprüfungen und häufigere medizinische Gutachten. - Ausbau von Maßnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung und Umschulung. - Anpassungen bei der Berechnung der Pensionshöhe im Zuge der allgemeinen Pensionsreformen. **Zusammenfassung:** Seit 1990 wurde der Zugang zur Berufsunfähigkeitspension in Österreich deutlich erschwert. Der Fokus liegt heute stärker auf Rehabilitation und Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt, anstatt auf einer dauerhaften Frühpensionierung. Die gesetzlichen Änderungen zielen darauf ab, die Zahl der Frühpensionierungen zu senken und die Erwerbsfähigkeit möglichst lange zu erhalten. Weitere Informationen findest du z.B. bei der [Pensionsversicherungsanstalt](https://www.pensionsversicherung.at/) oder beim [Sozialministerium](https://www.sozialministerium.at/).
Die große monetäre Schere zwischen Renten (gesetzliche Rentenversicherung) und Pensionen (Beamtenversorgung) in Deutschland hat mehrere Ursachen: 1. **Unterschiedliche Finanzierungssysteme... [mehr]
Die großen finanziellen Unterschiede zwischen Pensionen und Renten in Deutschland entstehen vor allem durch die unterschiedlichen Systeme, nach denen sie berechnet werden: 1. **Unterschiedliche... [mehr]