Was bedeutet inklusiver Bedarf im Kontext des Kindeswohls?

Antwort

Der inklusive Bedarf im Zusammenhang mit dem Kindeswohl bezieht sich darauf, dass alle Kinder – unabhängig von Behinderung, Herkunft, Geschlecht oder anderen individuellen Merkmalen – die gleichen Chancen auf Förderung, Teilhabe und Schutz haben sollen. Das Kindeswohl ist ein zentraler Begriff im Kinder- und Jugendhilferecht und bedeutet, dass das körperliche, geistige und seelische Wohl eines Kindes im Mittelpunkt aller Maßnahmen und Entscheidungen stehen muss. Inklusion bedeutet in diesem Zusammenhang, dass Kinder mit besonderem Förderbedarf (z. B. aufgrund einer Behinderung) nicht ausgegrenzt oder benachteiligt werden dürfen. Vielmehr sollen sie gemeinsam mit anderen Kindern aufwachsen, lernen und gefördert werden. Der inklusive Bedarf beschreibt also die Notwendigkeit, individuelle Unterstützungsmaßnahmen bereitzustellen, damit das Wohl jedes Kindes – auch mit besonderen Bedürfnissen – gewährleistet ist. Das Ziel ist, Barrieren abzubauen und Strukturen zu schaffen, die allen Kindern eine gleichberechtigte Teilhabe ermöglichen. Dies kann z. B. durch integrative Kindertagesstätten, inklusive Schulen oder spezielle Hilfen im Alltag geschehen. Weitere Informationen zum Thema findest du z. B. beim [Deutschen Kinderhilfswerk](https://www.dkhw.de/themen/kinderrechte/inklusion/) oder auf den Seiten des [Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend](https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/kinder-und-jugend/kinderrechte/kindeswohl-73760).

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