Welche Freibeträge werden für Azubis beim Jobcenter nicht angerechnet?

Antwort

Für Auszubildende, die Leistungen vom Jobcenter erhalten, gibt es bestimmte Freibeträge, die nicht angerechnet werden. Dazu gehören: 1. **Einkommen aus dem Ausbildungsvergütung**: Ein Teil der Ausbildungsvergütung bleibt anrechnungsfrei. Der Freibetrag liegt in der Regel bei 200 Euro pro Monat. Verdient der Azubi mehr, wird nur der darüber liegende Betrag angerechnet. 2. **Kindergeld**: Das Kindergeld wird in der Regel nicht auf die Leistungen angerechnet, solange der Azubi noch in der Ausbildung ist. 3. **Zuschüsse und Beihilfen**: Bestimmte Zuschüsse, wie z.B. für Fahrkosten oder Lernmittel, können ebenfalls von der Anrechnung ausgenommen sein. 4. **Einkommen aus Nebenjobs**: Auch hier gibt es Freibeträge, die je nach Höhe des Einkommens variieren können. Es ist wichtig, sich direkt beim zuständigen Jobcenter zu informieren, da die Regelungen variieren können und individuelle Umstände berücksichtigt werden.

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