Ja, ehrenamtliche Tätigkeiten solltest du dem Jobcenter melden. Auch wenn du für das Ehrenamt kein Geld bekommst, kann es Auswirkungen auf deine Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt... [mehr]
Die Rechtsgrundlage für die Bewilligung eines PKW durch das Jobcenter findet sich im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), insbesondere in § 16 SGB II in Verbindung mit § 16f SGB II sowie § 44 SGB III. **1. § 16 SGB II – Leistungen zur Eingliederung in Arbeit:** Das Jobcenter kann zur Eingliederung in Arbeit verschiedene Leistungen erbringen, darunter auch die Förderung der Mobilität, wenn dies zur Aufnahme oder Ausübung einer Arbeit notwendig ist. **2. § 16f SGB II – Förderung aus dem Vermittlungsbudget:** Hier ist geregelt, dass das Jobcenter aus dem sogenannten Vermittlungsbudget Leistungen erbringen kann, die zur Anbahnung oder Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung notwendig sind. Dazu kann im Einzelfall auch die Übernahme von Kosten für einen PKW gehören, wenn dieser für die Arbeitsaufnahme erforderlich ist und keine zumutbare Alternative (z.B. öffentlicher Nahverkehr) besteht. **3. § 44 SGB III – Förderung aus dem Vermittlungsbudget (analog anwendbar):** Auch nach § 44 SGB III können Leistungen zur Unterstützung der Arbeitsaufnahme erbracht werden, wenn sie für die Eingliederung notwendig sind. **Begründung:** Die Bewilligung eines PKW (bzw. die Übernahme von Kosten für Anschaffung, Reparatur oder Versicherung) ist möglich, wenn: - die Arbeitsaufnahme ohne eigenen PKW nicht möglich oder zumutbar ist (z.B. keine oder unzumutbare ÖPNV-Verbindung), - die Kosten angemessen sind, - und die Arbeitsaufnahme nachgewiesen wird. **Wichtiger Hinweis zum Zeitpunkt der Antragstellung:** Leistungen aus dem Vermittlungsbudget müssen grundsätzlich **vor** der Arbeitsaufnahme beantragt werden. Eine nachträgliche Bewilligung ist nur in Ausnahmefällen möglich, wenn der Antragsteller die Notwendigkeit nicht vorhersehen konnte und unverzüglich nach Kenntnis einen Antrag gestellt hat. Da die Arbeitsaufnahme am 01.02.2024 erfolgte und der Antrag erst am 16.02.2024 gestellt wurde, ist eine Bewilligung nur möglich, wenn ein wichtiger Grund für die verspätete Antragstellung vorliegt und das Jobcenter dies im Ermessen positiv entscheidet. **Zusammenfassung:** - **Rechtsgrundlage:** § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 16f SGB II und § 44 SGB III - **Voraussetzungen:** Notwendigkeit, Angemessenheit, rechtzeitige Antragstellung - **Problem:** Antragstellung nach Arbeitsaufnahme – Bewilligung nur ausnahmsweise möglich **Weitere Informationen:** - [§ 16 SGB II – Leistungen zur Eingliederung in Arbeit](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__16.html) - [§ 16f SGB II – Förderung aus dem Vermittlungsbudget](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__16f.html) - [§ 44 SGB III – Förderung aus dem Vermittlungsbudget](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__44.html)
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