In Deutschland gibt es verschiedene Vorschriften und Normen, die den Einsatz von Schlauchbruchsicherungen regeln. Diese sind insbesondere in Bereichen relevant, in denen hydraulische oder pneumatische Systeme verwendet werden. Hier sind einige der wichtigsten Regelwerke: 1. **Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)**: Diese Verordnung regelt die Sicherheit von Arbeitsmitteln und Anlagen. Sie fordert, dass Arbeitsmittel so beschaffen sein müssen, dass sie bei bestimmungsgemäßer Verwendung sicher sind. Dies kann den Einsatz von Schlauchbruchsicherungen einschließen, um Gefahren durch unkontrollierten Druckabfall zu vermeiden. 2. **DIN EN ISO 4413**: Diese Norm behandelt die allgemeinen Regeln und Sicherheitsanforderungen für hydraulische Systeme und deren Komponenten. Sie fordert unter anderem Maßnahmen zur Vermeidung von Gefahren durch Schlauchbrüche, was den Einsatz von Schlauchbruchsicherungen einschließen kann. 3. **DIN EN ISO 4414**: Diese Norm bezieht sich auf pneumatische Systeme und deren Komponenten und enthält ähnliche Anforderungen wie die DIN EN ISO 4413 für hydraulische Systeme. 4. **DGUV Regel 113-015 (ehemals BGR 237)**: Diese Regel der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) behandelt die Sicherheit von Hydraulikschlauchleitungen und fordert unter bestimmten Bedingungen den Einsatz von Schlauchbruchsicherungen. 5. **Maschinenrichtlinie 2006/42/EG**: Diese europäische Richtlinie, die in Deutschland durch das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) umgesetzt wird, fordert, dass Maschinen so konstruiert sein müssen, dass sie sicher betrieben werden können. Dies kann den Einsatz von Schlauchbruchsicherungen einschließen, um Risiken durch Schlauchbrüche zu minimieren. Diese Regelwerke und Normen stellen sicher, dass Schlauchbruchsicherungen in den entsprechenden Anwendungen verwendet werden, um die Sicherheit von Personen und Anlagen zu gewährleisten.