Ja, ein zu kurzes Passwort gilt in der Informationssicherheit als Schwachstelle. Kurze Passwörter sind leichter durch sogenannte Brute-Force-Angriffe oder Wörterbuchangriffe zu erraten, da d... [mehr]
Vandalismus an einem Unternehmensgebäude kann im Kontext der Informationssicherheit als Sicherheitsereignis oder sogar als Sicherheitsvorfall gelten – das hängt vom konkreten Zusammenhang ab. **Definitionen nach gängigen Standards (z.. ISO/IEC 27001):** - **Sicherheitsereignis:** Ein identifizierbares Auftreten eines Zustands, eines Systemzustands oder einer Situation, die auf eine mögliche Beeinträchtigung der Informationssicherheit hindeutet. - **Sicherheitsvorfall:** Ein einzelnes oder eine Serie von unerwünschten oder unerwarteten Informationssicherheitsereignissen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit die Geschäftsabläufe beeinträchtigen. **Bezug zu Vandalismus:** - **Vandalismus** ist zunächst eine physische Bedrohung. Wird durch Vandalismus z. B. ein Serverraum beschädigt, IT-Infrastruktur zerstört oder der Zugang zu sensiblen Informationen ermöglicht, betrifft dies direkt die Schutzziele der Informationssicherheit (Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit). - Auch wenn „nur“ das Gebäude beschädigt wird, kann dies indirekt Auswirkungen auf die Informationssicherheit haben, etwa durch gestörte Zutrittskontrollen oder unterbrochene Stromversorgung. **Fazit:** - **Ja**, Vandalismus an einem Unternehmensgebäude kann als Sicherheitsereignis gelten, wenn er Auswirkungen auf die Informationssicherheit hat oder haben könnte. - **Ja**, es kann auch ein Sicherheitsvorfall sein, wenn dadurch tatsächlich die Informationssicherheit beeinträchtigt wird (z. B. Datenverlust, Systemausfall, unbefugter Zugriff). **Praxis:** In einem Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) sollte Vandalismus als potenzielle Bedrohung für die Informationssicherheit betrachtet und entsprechend im Risikomanagement sowie in den Meldeprozessen berücksichtigt werden. Weitere Informationen findest du z. B. im [BSI IT-Grundschutz-Kompendium](https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Unternehmen-und-Organisationen/Informationen-und-Empfehlungen/IT-Grundschutz/IT-Grundschutz-Kompendium/it-grundschutz-kompendium_node.html) oder in der [ISO/IEC 27001](https://www.iso.org/standard/27001).
Ja, ein zu kurzes Passwort gilt in der Informationssicherheit als Schwachstelle. Kurze Passwörter sind leichter durch sogenannte Brute-Force-Angriffe oder Wörterbuchangriffe zu erraten, da d... [mehr]