Welche typischen Bedrohungen, Schwachstellen und Behandlungspläne gibt es beim Informationssicherheitsrisiko unbefugtes Eindringen in Räumlichkeiten?

Antwort

Typische Bedrohungen beim Informationssicherheitsrisiko „Unbefugtes Eindringen in Räumlichkeiten“ sind: **Bedrohungen:** - Diebstahl von IT-Geräten (z. B. Laptops, Server) - Diebstahl oder Einsichtnahme von vertraulichen Dokumenten - Sabotage (z. B. Zerstörung von Hardware) - Installation von Schadsoftware (z. B. durch USB-Sticks) - Ausspähen von Informationen (z. B. durch Fotografieren von Bildschirmen/Dokumenten) - Manipulation von Systemen (z. B. Server, Netzwerktechnik) **Typische Schwachstellen:** - Fehlende oder unzureichende Zugangskontrollen (z. B. keine Schließsysteme, offene Türen) - Keine oder unzureichende Überwachung (z. B. keine Kameras, keine Alarmanlagen) - Unaufmerksames Personal (z. B. „Tailgating“: Mitgehen hinter berechtigten Personen) - Fehlende Sensibilisierung der Mitarbeitenden - Unzureichende Dokumentation von Besuchern - Wertgegenstände oder vertrauliche Informationen offen zugänglich **Behandlungsplan (Maßnahmen):** 1. **Physische Zugangskontrollen:** - Einsatz von Schließsystemen (z. B. elektronische Zutrittskontrolle, Schlüsselmanagement) - Zutritt nur für berechtigte Personen (z. B. Ausweiskontrolle, Besucherausweise) 2. **Überwachung:** - Installation von Überwachungskameras und Alarmanlagen - Regelmäßige Kontrollgänge durch Sicherheitspersonal 3. **Sensibilisierung:** - Schulungen für Mitarbeitende zu Sicherheitsbewusstsein und Umgang mit Besuchern - Hinweise auf „Tailgating“ und Meldepflicht bei verdächtigen Personen 4. **Dokumentation:** - Besucherliste führen und Besucher begleiten - Protokollierung von Zutritten zu sensiblen Bereichen 5. **Schutz sensibler Informationen:** - Verschließen von Büros und Schränken außerhalb der Arbeitszeiten - Keine vertraulichen Informationen offen liegen lassen („Clean Desk Policy“) 6. **Technische Maßnahmen:** - Einsatz von Notebooks mit Festplattenverschlüsselung - Automatische Sperrung von Bildschirmen bei Abwesenheit 7. **Regelmäßige Überprüfung:** - Überprüfung und Aktualisierung der Zutrittsberechtigungen - Durchführung von Sicherheitstests (z. B. Penetrationstests, Social Engineering) Durch die Kombination dieser Maßnahmen kann das Risiko „Unbefugtes Eindringen in Räumlichkeiten“ deutlich reduziert werden.

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