Überschreiten Kompasse aus dem 2. Weltkrieg mit Radiumzeigern die Freigrenze für radioaktive Stoffe?

Antwort

Ja, viele alte Kompasse aus dem 2. Weltkrieg mit Radiumzeigern liegen tatsächlich über der heutigen Freigrenze für radioaktive Stoffe. **Hintergrund:** Radium-226 wurde damals häufig zur Leuchtmarkierung von Zeigern und Skalen verwendet. Die aktuelle Freigrenze für Radium-226 in Deutschland liegt gemäß Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) bei 10 kBq pro Einzelobjekt (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 StrlSchV, Anlage 1 Tabelle 1 Spalte 2). **Typische Aktivität:** Ein einzelner Kompasszeiger oder eine Skala aus dieser Zeit kann – je nach Größe und Menge der Leuchtfarbe – zwischen einigen kBq und mehreren 10 kBq Radium-226 enthalten. Viele dieser Kompasse überschreiten damit die Freigrenze. **Konsequenz:** Solche Kompasse gelten als "radioaktive Altlasten" und dürfen nicht ohne Weiteres gehandelt, verschenkt oder entsorgt werden. Sie unterliegen dem Strahlenschutzrecht und müssen entsprechend gelagert oder als radioaktiver Abfall entsorgt werden. **Quellen und weitere Informationen:** - [Bundesamt für Strahlenschutz: Radiumhaltige Leuchtfarben](https://www.bfs.de/DE/themen/ion/umwelt/radium-leuchtfarben/radium-leuchtfarben_node.html) - [Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)](https://www.gesetze-im-internet.de/strlschv_2018/) **Fazit:** Alte Kompasse mit Radiumzeigern aus dem 2. Weltkrieg liegen in der Regel über der Freigrenze und sind als radioaktive Gegenstände zu behandeln.

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