Ja, viele alte Kompasse aus dem 2. Weltkrieg mit Radiumzeigern liegen tatsächlich über der heutigen Freigrenze für radioaktive Stoffe. **Hintergrund:** Radium-226 wurde damals häufig zur Leuchtmarkierung von Zeigern und Skalen verwendet. Die aktuelle Freigrenze für Radium-226 in Deutschland liegt gemäß Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) bei 10 kBq pro Einzelobjekt (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 StrlSchV, Anlage 1 Tabelle 1 Spalte 2). **Typische Aktivität:** Ein einzelner Kompasszeiger oder eine Skala aus dieser Zeit kann – je nach Größe und Menge der Leuchtfarbe – zwischen einigen kBq und mehreren 10 kBq Radium-226 enthalten. Viele dieser Kompasse überschreiten damit die Freigrenze. **Konsequenz:** Solche Kompasse gelten als "radioaktive Altlasten" und dürfen nicht ohne Weiteres gehandelt, verschenkt oder entsorgt werden. Sie unterliegen dem Strahlenschutzrecht und müssen entsprechend gelagert oder als radioaktiver Abfall entsorgt werden. **Quellen und weitere Informationen:** - [Bundesamt für Strahlenschutz: Radiumhaltige Leuchtfarben](https://www.bfs.de/DE/themen/ion/umwelt/radium-leuchtfarben/radium-leuchtfarben_node.html) - [Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)](https://www.gesetze-im-internet.de/strlschv_2018/) **Fazit:** Alte Kompasse mit Radiumzeigern aus dem 2. Weltkrieg liegen in der Regel über der Freigrenze und sind als radioaktive Gegenstände zu behandeln.