Erhalte ich meine Rentenpunkte zurück, wenn meine Ex-Frau verstorben ist?

Antwort

Nein, du bekommst die während der Ehezeit im Rahmen des Versorgungsausgleichs übertragenen Rentenpunkte in der Regel nicht automatisch zurück, wenn deine Ex-Frau verstorben ist. Der Versorgungsausgleich, also die Aufteilung der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften, ist grundsätzlich endgültig. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wenn deine Ex-Frau vor dem Renteneintritt verstirbt und noch keine Rente aus den übertragenen Rentenpunkten bezogen hat, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf sogenannten "Rückausgleich" stellen (§ 37 Versorgungsausgleichsgesetz – VersAusglG). Das gilt aber nur für die Zeit nach dem Tod deiner Ex-Frau und nur für die übertragenen Anrechte, aus denen sie noch keine Leistungen erhalten hat. Ob und in welchem Umfang ein Rückausgleich möglich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Es empfiehlt sich, direkt bei der Deutschen Rentenversicherung ([www.deutsche-rentenversicherung.de](https://www.deutsche-rentenversicherung.de)) nachzufragen oder eine individuelle Beratung in Anspruch zu nehmen. Zusammengefasst: Ein automatischer Rückfall der Rentenpunkte findet nicht statt, aber unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Antrag auf Rückübertragung gestellt werden.

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