Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und Pflegeversicherung für Rentner in Deutschland werden prozentual von der Bruttorente berechnet. Die genauen Sätze (Stand 2024)... [mehr]
Beim Online-Rentenantrag der Deutschen Renten kann es vorkommen, dass bei der Frage zur Pflegeversicherung nur ein Kind angegeben werden. Das liegt daran, dass für die Beitragsberechnung zur gesetzlichen Pflegeversicherung in Deutschland ein Kinderfreibetrag berücksichtigt wird, der sich auf maximal ein Kind bezieht. Konkret: Für die Befreiung vom sogenannten "Kinderlosenzuschlag" in der Pflegeversicherung reicht es aus, wenn du mindestens ein Kind hast. Ob du ein oder mehrere Kinder hast, spielt für die Höhe des Beitrags keine Rolle – der Zuschlag entfällt bereits ab dem ersten Kind. Deshalb ist im Online-Formular oft nur die Angabe eines Kindes möglich oder erforderlich. Weitere Informationen findest du direkt bei der [Deutschen Rentenversicherung](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Online-Dienste/online-dienste_node.html) oder bei deiner [Pflegekasse](https://www.pflegekassen.de/). Falls du mehrere Kinder hast, reicht es also aus, eines anzugeben, um den Zuschlag zu vermeiden.
Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und Pflegeversicherung für Rentner in Deutschland werden prozentual von der Bruttorente berechnet. Die genauen Sätze (Stand 2024)... [mehr]
Der Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung beträgt in Deutschland seit dem 1. Juli 2023 grundsätzlich **3,4 %** der Bruttorente. Für Kinderlose ab 23 Jahren erhöht sich d... [mehr]