Warum kann man beim Online-Rentenantrag bei der Frage zur Pflegeversicherung nur ein Kind angeben?

Antwort

Beim Online-Rentenantrag der Deutschen Renten kann es vorkommen, dass bei der Frage zur Pflegeversicherung nur ein Kind angegeben werden. Das liegt daran, dass für die Beitragsberechnung zur gesetzlichen Pflegeversicherung in Deutschland ein Kinderfreibetrag berücksichtigt wird, der sich auf maximal ein Kind bezieht. Konkret: Für die Befreiung vom sogenannten "Kinderlosenzuschlag" in der Pflegeversicherung reicht es aus, wenn du mindestens ein Kind hast. Ob du ein oder mehrere Kinder hast, spielt für die Höhe des Beitrags keine Rolle – der Zuschlag entfällt bereits ab dem ersten Kind. Deshalb ist im Online-Formular oft nur die Angabe eines Kindes möglich oder erforderlich. Weitere Informationen findest du direkt bei der [Deutschen Rentenversicherung](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Online-Dienste/online-dienste_node.html) oder bei deiner [Pflegekasse](https://www.pflegekassen.de/). Falls du mehrere Kinder hast, reicht es also aus, eines anzugeben, um den Zuschlag zu vermeiden.

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