Wie wird die Erwerbsfähigkeitsrente berechnet?

Antwort

Die Erwerbsfähigkeitsrente ist in Deutschland besser bekannt als Erwerbsminderungsrente. Sie wird von der Deutschen Rentenversicherung gezahlt, wenn jemand wegen Krankheit oder Behinderung nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr arbeiten kann. Die Höhe der Erwerbsminderungsrente bemisst sich nach folgenden Faktoren: 1. **Erreichte Entgeltpunkte:** Sie basiert auf den während des Arbeitslebens erworbenen Entgeltpunkten, die sich aus dem Verhältnis des eigenen Einkommens zum Durchschnittseinkommen aller Versicherten ergeben. 2. **Zurechnungszeit:** Da Betroffene oft vor dem regulären Rentenalter aus dem Erwerbsleben ausscheiden, wird eine sogenannte Zurechnungszeit angerechnet. Das heißt, es wird so getan, als hätte die Person bis zu einem bestimmten Alter (aktuell bis 67 Jahre) weitergearbeitet. 3. **Rentenartfaktor:** Für die volle Erwerbsminderungsrente gilt ein Faktor von 1,0, für die teilweise Erwerbsminderungsrente ein Faktor von 0,5. 4. **Abschläge:** Wer vor dem regulären Rentenalter Erwerbsminderungsrente bezieht, muss Abschläge hinnehmen. Pro Monat, den die Rente vor dem 64. Lebensjahr beginnt, werden 0,3 % abgezogen, maximal 10,8 %. **Berechnungsformel (vereinfacht):** Erwerbsminderungsrente = Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor × aktueller Rentenwert **Beispiel:** Hat jemand 35 Entgeltpunkte, einen Zugangsfaktor von 0,892 (wegen Abschlägen), den Rentenartfaktor 1,0 und der aktuelle Rentenwert beträgt 37,60 € (Stand 2024), dann ergibt sich: 35 × 0,892 × 1,0 × 37,60 € = 1.172,32 € monatlich (brutto) **Wichtige Hinweise:** - Die tatsächliche Höhe kann je nach individueller Erwerbsbiografie abweichen. - Es gibt Unterschiede zwischen voller und teilweiser Erwerbsminderungsrente. - Weitere Informationen findest du bei der [Deutschen Rentenversicherung](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Erwerbsminderungsrente/erwerbsminderungsrente_node.html). Eine individuelle Berechnung ist über die Renteninformation oder eine Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung möglich.

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