Was muss ich gemäß Verordnung zur entwaldungsfreien Lieferkette machen, wenn ich Bürobedarf an B2B-Kunden verkaufe?

Antwort

Gemäß der Verordnung zur entwaldungsfreien Lieferkette (EU-Verordnung 2021/1115) musst du als Unternehmen, das Bürobedarf B2B-Kunden verkauft, sicherstellen dass deine Produkte nicht zur Entwaldung beitragen. Hier sind die Schritte, die du unternehmen musst: 1. **Risikobewertung**: Führe eine Risikobewertung durch, um festzustellen, ob deine Produkte oder deren Rohstoffe aus Gebieten stammen, die von Entwaldung betroffen sind. 2. **Sorgfaltspflicht**: Implementiere Sorgfaltspflichtverfahren, um sicherzustellen, dass deine Lieferkette entwaldungsfrei ist. Dies kann die Überprüfung von Lieferanten, Zertifizierungen und die Rückverfolgbarkeit der Rohstoffe umfassen. 3. **Dokumentation und Nachweise**: Sammle und bewahre Dokumente und Nachweise auf, die belegen, dass deine Produkte entwaldungsfrei sind. Dies kann Zertifikate von Lieferanten oder unabhängigen Organisationen umfassen. 4. **Berichterstattung**: Berichte regelmäßig über deine Maßnahmen zur Einhaltung der Verordnung und die Ergebnisse deiner Risikobewertung und Sorgfaltspflichtverfahren. 5. **Zusammenarbeit mit Lieferanten**: Arbeite eng mit deinen Lieferanten zusammen, um sicherzustellen, dass sie ebenfalls die Anforderungen der Verordnung erfüllen. Weitere Informationen zur Verordnung findest du auf der offiziellen Website der Europäischen Union: [EU-Verordnung 2021/1115](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32021R1115).

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