Entfalten Grundrechte eine unmittelbare Drittwirkung?

Antwort

Grundrechte entfalten in der Regel keine unmittelbare Drittwirkung. Sie sind primär Abwehrrechte des Einzelnen gegen den Staat und richten sich daher grundsätzlich an staatliche Akteure. Allerdings gibt es die sogenannte mittelbare Drittwirkung der Grundrechte. Diese besagt, dass Grundrechte bei der Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts auch im Verhältnis zwischen Privaten berücksichtigt werden müssen. Dies geschieht insbesondere durch die Rechtsprechung der Gerichte, die bei der Anwendung von zivilrechtlichen Normen die Grundrechte in ihre Entscheidungen einfließen lassen. Ein bekanntes Beispiel hierfür ist die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur mittelbaren Drittwirkung der Grundrechte im Arbeitsrecht.

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