Ist die direkte Drittwirkung mittelbar oder unmittelbar?

Antwort

Die direkte Drittwirkung von Grundrechten bezieht sich auf die Frage, ob Grundrechte unmittelbar zwischen Privatpersonen gelten. In der deutschen Rechtslehre wird zwischen unmittelbarer und mittelbarer Drittwirkung unterschieden: - **Unmittelbare Drittwirkung** bedeutet, dass Grundrechte direkt zwischen Privatpersonen anwendbar sind. Dies ist in Deutschland in der Regel nicht der Fall, da Grundrechte primär als Abwehrrechte gegen den Staat konzipiert sind. - **Mittelbare Drittwirkung** bedeutet, dass Grundrechte über die Generalklauseln des Zivilrechts (z.B. § 242 BGB – Treu und Glauben) in privatrechtliche Beziehungen einfließen. Das Bundesverfassungsgericht hat diese mittelbare Drittwirkung anerkannt, sodass Grundrechte bei der Auslegung und Anwendung des Zivilrechts berücksichtigt werden müssen. In Deutschland ist also die Drittwirkung von Grundrechten in der Regel mittelbar.

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